Das Sozialistengesetz
zuletzt aktualisiert: 11.05.2007
Auch in der sozialistischen Arbeiterbewegung mit ihrer revolutionären Zielsetzung sah Bismarck eine Gefahr für die Monarchie. Nach einem Attentatsversuch auf den Kaiser Anfang Juni 1878 brachte Bismarck diesen in Zusammenhang mit den Sozialisten. Er ließ den Reichstag neu wählen und entfachte eine öffentliche Hetzkampagne. Der neu gewählte Reichstag stimmte schließlich Bismarcks „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ zu. Alle Organisationen und Vereine mit sozialdemokratischen, sozialistischen und kommunistischen Bestrebungen wurden verboten, ebenso die gesamte sozialistische Literatur und Presse. Bis Ende Juni 1879 wurden 217 Vereine, 127 periodische und 278 nicht-periodische Druckschriften verboten, darunter das Parteiorgan „Vorwärts“. Zahlreiche Sozialdemokraten, unter ihnen z.B. August Bebel und Wilhelm Liebknecht, wurden in Prozessen zu Haftstrafen verurteilt. Die Zeitung „Der Sozialdemokrat“ erschien ab 1880 in Zürich und wurde von dort im Reich verbreitet.
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